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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10   

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https://dejure.org/2010,34056
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10 (https://dejure.org/2010,34056)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 L 54/10 (https://dejure.org/2010,34056)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 L 54/10 (https://dejure.org/2010,34056)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2010 - A 2 S 364/09

    Wideruf der Asylanerkennung eines irakischen Staatsangehörigen - Zum Begriff des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10
    Zum einen ist das Ausmaß der zu erwartenden Gefährdung damit nicht konkret dargetan (zur aktuellen Situation im Irak vgl.: VGH Mannheim, Urteil vom 25.03.2010 - A 2 S 364/09 -, AuAS 2010, 142).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09

    Ausschluss der Gehörsrüge bei Berufung gegen Gerichtsbescheid

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 03.12.2009 - 2 L 148/09 -, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 CS 09.1702

    Keine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf vorübergehende Aufenthalts-zwecke

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10
    Diese Auslegung ergibt sich ohne Weiteres aus dem Gesetz, nach dem die Aufenthaltserlaubnis "für einen vorübergehenden Aufenthalt" erteilt werden kann, solange im Gesetz näher bestimmte Gründe die "vorübergehende" weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erfordern (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.08.2009 - 19 Cs 09.1702 u.a. -, zitiert nach juris; Beschl. des Senats v. 26.02.2009 - 2 M 16/09 - Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 25 AufenthG Rn. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2010 - 2 L 129/09

    Prüfungsrecht - Zulässigkeit einer Wiederholungsprüfung; Auslegung der

    Die Zulassung ist dagegen zu versagen, wenn sich die vom Zulassungsantragsteller geäußerten Zweifel ohne Weiteres ausräumen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 07.07.2010 - 2 L 54/10 -, m.w.N.).
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